Beratungspflicht im Scheidungsfall
In seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 5. Oktober 2023 (Az. 12 U 66/23, VersR 2024, 164-169) hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ein Urteil der Vorinstanz im Wesentlichen bestätigt. Danach müssen der Gebäudeversicherer und sein Versicherungsvertreter gesamtschuldnerisch dafür haften, dass sie einen wertvollen Rat nicht gegeben hatten.
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