Polizist muss für Schäden an Streifenwagen haften
Mit mehr als 90 Kilometern pro Stunde rast ein Berliner Polizist mit dem Streifenwagen zu einem Einsatz. Dabei kommt es zu einem Verkehrsunfall. Nun muss der Beamte für die Hälfte des Schadens aufkommen. Er hätte wegen der Verkehrslage vorsichtiger und langsamer fahren müssen, urteilt das Gericht.
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