Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung bei Sturz der mitversicherten Ehefrau
Verneint der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung Fragen zum Alkoholkonsum des Versicherten, für den er Leistungen beansprucht, ohne sich vorher diesbezüglich zu erkundigen, so kann dies als Behauptung "in Blaue hinein" eine vorsätzlich Obliegenheitsverletzung darstellen. Für eine arglistige Täuschung kommt es nicht darauf an, ob der Versicherungsnehmer bei Antragstellung über die Folgen einer Obliegenheitsverletzung hinreichend belehrt wurde.
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