OLG Brandenburg: Verbraucherin freut sich über Rückzahlung von 72.120,71 Euro Vorfälligkeitsentschädigung
Immer wieder streiten Kunden mit ihrer Bank über zusätzliche Kosten. Insbesondere bei vorzeitiger Ablösung eines Kredits wird häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Doch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg vom 20. März 2024 (Aktenzeichen: 4 U 35/23, nicht rechtskräftig) zeigt, dass Verbraucher solche Zahlungen unter Umständen zurückfordern können. Die Verbraucherin freut sich über die Rückzahlung von 72.120,71 Euro nebst Zinsen.
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