Online-Banking-Betrug: Sparkasse muss vollen Betrag erstatten!
Wenn Geld auf dem Konto fehlt, das man nicht ausgegeben hat, ist die Bank verpflichtet, den Fehlbetrag zu erstatten. Unter Umständen gilt das sogar dann, wenn der Kontoinhaber bzw. die Kontoinhaberin den Zugriff selbst autorisiert hat. So hat zuletzt das Landgericht (LG) Köln entschieden, dass die Bank 14.000 Euro erstatten muss, die durch sog. Spoofing dem Kontoinhaber entzogen wurden (LG Köln, Urteil v. 08.01.2024, Az.: 22 O 43/23).
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