Kfz-Versicherung: Werkstattrisiko auf Sachverständige übertragbar
Wenn eine Werkstatt nach einem Verkehrsunfall eine überhöhte Rechnung stellt, ist das ärgerlich und für den Versicherer des Unfallverursachers teuer. Der BGH hat hierzu zuletzt die Rechtsprechung konkretisiert und überträgt nun die Grundsätze des Werkstattrisikos auch auf Unfall-Sachverständige.
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