Kein Versicherungsschutz nach Arbeitsunfall bei familiärer Hilfsleistung
Ein Mann hatte seinem Schwiegersohn bei Renovierungsarbeiten in dessen Haus geholfen und sich dabei erheblich verletzt. Die gesetzliche Unfallversicherung sah sich nicht zur Leistung verpflichtet. So endete die Sache vor dem Düsseldorfer Sozialgericht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH