Haftet der Versicherer stets für ein Fehlverhalten des Mehrfachvertreters?
Ein Mehrfachvertreter vermittelt wie ein Versicherungsmakler an verschiedene Versicherer, ist aber nicht vom Kunden beauftragt, sondern von den Versicherern, mit denen er Agenturverträge im Sinne einer Handelsvertretung unterhält. Was bedeutet diese rechtliche Sonderstellung im Falle eines Fehlverhaltens beim Mehrfachagenten?
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