Ablehnung Kreditkarte wegen Alter, Entschädigung nach AGG von 3.000 Euro, AG Kassel
Das Amtsgericht Kassel entschied in einem Fall, in dem eine Bank einem 88-jährigen pensionierten Vorsitzenden Richter die Erteilung einer Kreditkarte wegen seines Alters verweigerte, zugunsten des Klägers. Trotz einer hohen Pension von 6.400 Euro monatlich sah die Bank ein erhöhtes Ausfallrisiko, was als unzulässige Diskriminierung wegen Alters angesehen wurde.
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