Parkverstoß: Unkooperativer Fahrzeughalter muss zahlen
Bei einem Verfahren konnte der Fahrer eines Wagens, mit dem der Verstoß begangen wurde, nicht ermittelt werden. Daraufhin wurde der Halter des Pkw dazu verpflichtet, die Verfahrenskosten zu übernehmen. Der aber zettelte wegen 23,50 Euro einen Rechtsstreit an. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH