EuGH-Urteil: Vorfälligkeitsentschädigung mit EU-Recht vereinbar
Wer einen Kreditvertrag vorzeitig kündigt, muss in der Regel der Bank oder Sparkasse eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass dies mit EU-Recht vereinbar ist.
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