Versicherungsschutz bei einer Bodenabsenkung durch Austrocknung
Zu Klärung des Streitfalls musste das OLG Dresden Auslegungen der Versicherungsbedingungen vornehmen. Erneute zeigte sich, dass über das Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungsschutz Nuancen entscheiden können.
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