Steuerliche Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig
Eine steuerliche Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume darf auch dann durchgeführt werden, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Denn die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über – dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung.
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