Rechtsschutzversicherer greift Stundensatzabrechnungen an
Mindestens eine Rechtsschutzversicherung fordert nach JUVE-Informationen Stundensatzhonorare von Strafrechtlern zurück. Grundlage der Rückforderungen ist ein verbraucherschutzrechtliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-395/21). Fachleuten zufolge könnten nicht nur Individualvertreter betroffen sein.
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