Präklusion des Rechtsschutzversicherers bei verspäteter Deckungsablehnung
Lehnt der Rechtsschutzversicherer die angefragte Deckungszusage wegen "mangelnder Erfolgsaussichten" ab, ist das sowohl für den mandatierten Rechtsanwalt als auch für den Mandanten ärgerlich. Eine inhaltlich fundierte Erwiderung auf das Vorbringen der RSV ist häufig mit einer intensiven Auseinandersetzung mit der eigentlichen Hauptsache-Thematik verbunden.
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