Online-Banking-Betrug: Sparkasse muss Fehlbeträge erstatten
Landgericht Köln: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Rufnummer-Manipulation (Call-ID Spoofing). Mit Urteil vom 08.01.2024, 22 O 43/22, sprach das Landgericht Köln dem Kläger (Sparkassen-Kunde) die volle Erstattung der - ihm auf betrügerische Weise – entwendeten Geldbeträge durch die Beklagte (Sparkasse) zu.
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