Mitarbeiterbeteiligung mit fast drei Millionen Euro Gewinn – Finanzamt geht leer aus
Ein leitender Angestellter hatte sich mit 25.000 Euro an einer Mitarbeiter-KG beteiligt. Nachdem ihm das einen riesigen Überschuss einbrachte, sollte er diesen als Arbeitslohn versteuern. Warum der Bundesfinanzhof ihn davor bewahrte. mehr ...
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