Eine Versicherung verweigerte ihrem Versicherungsnehmer Entschädigung wegen eines Wildunfalls. Das AG München gab ihr nun Recht: Der verunfallte Autofahrer sei seiner Beweispflicht nicht nachgekommen. Ein totes Reh allein sei kein Beweis.
Die Versicherungsbranche verändert sich mit großen Schritten. Vermittler spezialisieren sich zunehmend, im Maklermarkt rollt eine Welle an Zusammenschlüssen und regulatorische Reformen üben Anpassungsdruck aus. Wie bewertet die Continentale diese Dy…
Im Juli meldete die deutsche Holdinggesellschaft FWU AG Insolvenz an. Die Gruppe ist international tätig und bietet vor allem fondsgebundene Lebensversicherungen an Die europäische Versicherungsaufsicht warnt Versicherte vor vorschnellen Entscheidun…
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