Widerruf eines Schenkungsangebotes durch Testament
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied kürzlich: Verfügt ein Erblasser in einem Testament umfassend über sein Vermögen, so ist dies im Zweifel als konkludenter Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung anzusehen, wenn der Erblasser sich von dieser Erklärung jederzeit einseitig lösen kann.
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