Wichtiges Urteil für Erben: Steuerfreie Veräußerung von Nachlassvermögen
Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Das Urteil dürfte viele Erbengemeinschaften betreffen.
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