Wechsel der Krankenversicherung: Verlust von Leistungen bewirkt Haftung des Maklers
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zeigt erneut die strengen Maklerpflichten. Eine Frau wechselte ihren privaten Krankenversicherer - und verlor wichtige Zusatzbausteine, obwohl sie von einem Versicherungsmakler beraten wurde. Dieser muss die Frau nun entschädigen, weil er falsch beriet (Urteil vom 07.03.2023, Az. 12 U 268/22). weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag GmbH