Verliert man durch Heirat Schadensersatzansprüche gegen den Ehepartner?
Eigentlich schwer vorstellbar, dennoch rechtlich begründet. Verursachen Sie vor Ihrer Eheschließung mit dem Fahrzeug Ihres Lebensgefährten einen Verkehrsunfall, bleiben Sie dennoch verpflichtet, den Schaden nach der Scheidung zu bezahlen, auch wenn während der Ehe kein Ersatz verlangt wurde. Mit der Eheschließung erledigt sich Ihre Haftung nämlich nicht.
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