Urteil: Unfallverursacher muss auch überhöhte Werkstattrechnung akzeptieren | MDR.DE
Wer bei einem Autounfall schuldlos ist, hat Anspruch auf Erstattung aller Reparaturkosten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das auch dann gilt, wenn die Reparaturen unnötig waren oder gar nicht ausgeführt wurden.
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