Sparkasse muss Schaden nach Betrug beim Online Banking ersetzen
Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das musste auch ein Kunde der Sparkasse Köln-Bonn erfahren. Kriminelle hatten sein Girokonto um rund 14.000 Euro erleichtert. Die gute Nachricht für den Kunden: Die Sparkasse muss den Schaden ersetzen. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 8. Januar 2024 entschieden (Az.: 22 O 43/22).
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