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LG Düsseldorf: Keine Darlehenskündigung wegen negativer SCHUFA

LG Düsseldorf: Keine Darlehenskündigung wegen negativer SCHUFA © Pixabay

Nahezu jeder Verbraucher schließt in seinem Leben mindestens einen Darlehensvertrag. Gerät man jedoch in Zahlungsverzug, sprechen Banken schnell die Kündigung aus. Dies ist nicht immer rechtens, wie jetzt ein Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 21. Dezember 2023 zeigt (Aktenzeichen: 8 O 55/23). Die Entscheidung bewahrt den Kunden vor der Sofortzahlung von über 31.000 Euro.

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