Krankenkassen müssen auch bei verspäteter Krankschreibung Krankengeld zahlen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen verpflichtet sind, Krankengeld zu zahlen, selbst wenn eine Krankschreibung verspätet eingereicht wird. Ab 2021 sind nur Vertragsarztpraxen dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit elektronisch zu melden.
Weiterlesen auf: anwalt.de