Erbschaftsteuerpflicht auch nach Wegzug aus Deutschland
Der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen unentgeltliche Übertragungen mit Beteiligung von Steuerinländern. Dabei genügt es, wenn eine der beteiligten Personen Steuerinländer ist, also ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Doch was geschieht, wenn die Beteiligten vor der Schenkung oder dem Erbfall ins Ausland ziehen?
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