BU: Wann ist eine Erkrankung dauerhaft?
In der Regel gilt eine Person als berufsunfähig, wenn sie ihren Beruf dauerhaft nicht mehr hälftig ausüben kann. Viele Bedingungswerke der Versicherer verstehen unter Dauerhaftigkeit eine Krankheit von mindestens sechs Monaten. Das OLG Dresden befasste sich mit einem Fall, in dem dies nicht geregelt war.
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