Betriebshaftpflicht- oder Kfz-Versicherung? Bagger, Stapler und Co. richtig versichern
Wie sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Stapler und Co. zu versichern? Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Kraftfahrzeuge bis 6 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h in der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) mitversichert werden können (siehe Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 6b PflVG). Karl Wutz klärt auf.
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