Betriebliche Altersvorsorge: Ersatz eines Steuerschadens wegen Falschberatung bei KlinikRente
Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 08.04.2022 festgestellt, dass die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, ein Ausschließlichkeitsvertrieb des Allianz Konzerns, verpflichtet ist, einem Arzt den steuerlichen Schaden zu ersetzen, der ihm im Falle der Wahl der Auszahlung der Kapitalleistung der Allianz Rückdeckungsversicherung Klassik aufgrund der nicht möglichen Inanspruchnahme der Fünftelungsregelung noch entstehen wird.
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