Ragen Äste und Sträucher in Radwege hinein, muss der Grundstücksbesitzer aktiv werden. Ein Rentner aus dem Münsterland hatte dagegen geklagt. Erfolglos - wie das Gerichtsurteil in dem Fall nun zeigt.
Ein Kunde hatte versehentlich ein seitenverkehrtes Bauteil bestellt. Der Mitarbeiter des Verkäufers wiederum hatte mit der Montage begonnen und erst später erkannt, dass der Einbau nicht wie geplant möglich ist. Ob der Händler Schadenersatz leisten …
Gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Service Value hat DEUTSCHLAND TEST 13.350 Unternehmen aus ganz Deutschland …
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