Wann der Hausratversicherer einen Einkommensnachweis verlangen darf
Einem Ehepaar waren nach deren Aussage von Einbrechern unter anderem Gold- und Schmucksachen im Wert von über 100.000 Euro gestohlen worden. Weil die Kunden ihre Vermögensverhältnisse nicht belegten, verweigerte der Versicherer die Leistung. Ob zu Recht, hatte das Hamburger Landgericht zu klären. mehr ...
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