Steuererklärung: Finanzamt geht vor Datenschutz
Um Steuererklärungen zu überprüfen, benötigt das Finanzamt oft personenbezogene Daten - auch von unbeteiligten Dritten. Das ist erlaubt, entschied das Finanzgericht Nürnberg, da die Aufgaben des Finanzamtes im öffentlichen Interesse und damit über den Datenschutzanliegen einzelner Personen stehen.
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