Rürup-Vertrag der Allianz erfolgreich widerrufen
Die Allianz muss einen sog. Rürup-Rentenvertrag wegen erfolgreichen Widerrufs Jahre nach Vertragsschluss rückabwickeln. Der Bundesgerichtshof hat mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 11.10.2023 (Aktenzeichen: IV ZR 41/22) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20.01.2022 (Aktenzeichen: 7 U 46/21) bestätigt. Die Allianz, so der BGH, habe ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über einen möglichen Nutzungsherausgabeanspruch belehrt.
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