Der Wettlauf der Erben um die Lebensversicherung
In vielen Nachlässen finden die engsten Verwandten bislang unbekannte Lebensversicherungen des Verstorbenen. Eigentlich gehört auch die mit dem Tod fällig werdende Versicherungssumme zum Erbe dazu. Doch die Betonung liegt auf „eigentlich“. Denn oft haben die Vererbenden in die Policen unter der Rubrik „Bezugsberechtigter“ einen Namen eingesetzt – das reicht von der früheren Ehefrau über die Geliebte bis hin zu völlig fremden Personen. Wenn die Erben jetzt noch an die Versicherungssumme gelangen wollen, müssen sie sich beeilen. Und auch dann kann es bereits zu spät sein.
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