Dauerbrenner bei der Schadensregulierung: der Vorschaden
Geschädigte haben nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall grundsätzlich das Recht, ihr Fahrzeug so reparieren zu lassen, als ob es den Unfall nicht gegeben hätte. Immer wieder berufen sich Versicherungen bei der Schadensregulierung aber dann auf sogenannte Vorschäden. Sie verweigern die Kostenübernahme mit der Begründung, dass die Beschädigung auch aus einem vorherigen Schadensereignis rühren könne.
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