Abschleppdienst bekommt keine 5000 Euro
Wird der Wagen wegen Falschparken abgeschleppt, ist das ärgerlich. Übel wird es, wenn das Abschleppunternehmen den Wagen nicht rausrückt. Um dann, beim daraufhin fälligen Gerichtstermin, satte 5000 Euro Standgebühren zu fordern. Der BGH zeigt wenig Verständnis.
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