OLG weist Klage gegen Strafzinsklausel bei Commerzbank ab - T-Online
Etappensieg für die Commerzbank im Grundsatzstreit um Strafzinsen auf Spargelder von Kunden: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies im Berufungsverfahren die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Bestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis beziehungsweise dem Preisaushang des Geldhauses ab, wie das Gericht am Donnerstag verkündete. Da das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen hat, ist wahrscheinlich, dass das Thema in Karlsruhe landen wird.
Weiterlesen auf: T-Online