Bürgergeld: Jobcenter fordern die Verwertung von Lebensversicherungen
Seit dem 1. Januar 2023 sind laut § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II alle für die Altersvorsorge bestimmten Versicherungsverträge nicht als Vermögen beim Bürgergeld zu berücksichtigen und müssen in der Anlage VM auch nicht mehr angegeben werden. Welche Versicherungsverträge das sind, bestimmt grundsätzlich der Versicherungsnehmer.
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