Betriebsinvaliditätsrente nur bei beendetem Arbeitsverhältnis?
Ein Beschäftigter hat aus gesundheitlichen Gründen Anspruch auf eine betriebliche Invaliditätsrente – doch erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ist diese Vertragsklausel rechtlich zulässig? Darüber hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden.
Weiterlesen auf: AssCompact