Yachtrecht: Wenn der Versicherer nicht zahlen …

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Yachtrecht: Wenn der Versicherer nicht zahlen will, muss man ihn eben zwingen.

Yachtrecht: Wenn der Versicherer nicht zahlen will, muss man ihn eben zwingen. © Pixabay

Eine Yacht stieß mit einem Felsvorsprung zusammen, was zu ihrem Untergang führte. Das Boot wurde von Z gesteuert, und die Schadenssumme belief sich auf € 584.100,00.

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