Selbstständig oder angestellt? Wenn die gesetzliche Sozialversicherung plötzlich Beiträge will
Eine wichtige Entscheidung des LSG Bayern betrifft (vermeintlich) Selbstständige – und zwar weit über die Gruppe hinaus, um die es im konkreten Fall ging: Wer von seinem Auftraggeber eine Stundenvergütung erhält, wird im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig als abhängig Beschäftigter angesehen mit der Folge, dass Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen sind.
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