Rechtsmissbräuchlichkeit in Verbindung mit dem DSGVO-Auskunftsanspruch
Ist ein Auskunftsanspruch aus der Datenschutz-Grundverordnung rechtsmissbräuchlich, wenn damit nicht primär datenschutzrechtliche Zwecke, sondern andere Ziele wie die Informationen über Prämienanpassungen verfolgt werden? Darüber hatte das Oberlandesgericht Nürnberg zu befinden.
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