OLG Saarbrücken: BU-Versicherer muss bei neuem Job zahlen
Berufsunfähigkeitsversicherer können Zahlungen einer BU-Rente über eine konkrete Verweisung zurückweisen, wenn der Versicherte wieder arbeitet. Das dies allerdings nicht immer zulässig ist, hat das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden (Az.: 14 O 83/20).
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