Nachträgliche Kürzung der Riester-Rente unwirksam
Um rund ein Viertel wollte die Zurich Deutscher Herold einem Versicherungsnehmer die Riester-Rente kürzen. Dagegen wehrte sich dieser mit Erfolg. Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 8. Februar 2023, dass die einseitige Kürzung durch den Versicherer unwirksam ist. Der Verbraucher sei durch eine entsprechende Anpassungsklausel in dem Vertrag unangemessen benachteiligt worden, so das LG Köln.
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