Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen in der Pflegeversicherung
Sind Entwicklungsstörungen des Kindes in den Gesundheitsfragen einer Pflegetagegeldversicherung anzugeben? Das LG Berlin hatte zu beurteilen, ob bei vermeintlich fehlerhafter Beantwortung dem Versicherer ein Rücktritt vom Vertrag zusteht und ihn von der Leistungspflicht entbindet.
Weiterlesen auf: experten Report