Diese Wohngebäude-Klausel könnte für Makler zur Haftungsfalle werden
Der Rechtswissenschaftler Schwintowski warnt Makler vor der Verwendung einer Obliegenheiten-Klausel in der Wohngebäudeversicherung. Auch die erneuerte Variante in den GDV-Musterbedingungen sei angreifbar.
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