BGH verschärft Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern
Verkäufer von Immobilien müssen Käufer zum Beispiel über anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklären. Unterlagen dazu kurz vor dem geplanten Vertragsabschluss in einen virtuellen Datenraum zu stellen ohne entsprechenden Hinweis reicht aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht aus.
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