BERATUNGSPFLICHT DES VERSICHERUNGSVERMITTLERS
Ein Versicherungsvermittler hat bei seiner Tätigkeit unter anderem Beratungs- und Dokumentationspflichten zu beachten. Erfüllt der Versicherungsvermittler seine Pflicht zur bedarfsbezogenen Beratung nicht, kann der Versicherungsnehmer gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen (§§ 63, 61 VVG).
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