Versicherer empfiehlt Reiserücktritt, verweigert aber die Stornokosten-Erstattung
Ein Reiserücktrittskosten-Versicherer bot als besonderes Plus eine „medizinische Stornoberatung“ an. Nachdem eine Versicherte den Service in Anspruch genommen hatte, beurteilte die Schadenabteilung den Fall anders als die Mediziner. Daher musste das Gericht über die Leistungspflicht entscheiden. mehr ...
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